Nazidemo erlaubt...!

Ohrfeige für die Stadt Dresden vom Verwaltungsgericht

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts, hat der Stadt Dresden einen schallende Ohrfeige verpasst. Sie gaben den Nazis recht und kassierten damit die von der Stadt angedachte stationäre Kundgebung am Neustädter Bahnhof.

Somit ist klar, dass die Nazis am 13. Feburar durch Dresden marschieren dürfen. Unklar bleibt weiterhin, wo der Aufmarsch in Dresden beginnt. Hier lies das Gericht Spielraum, sodass die Stadt Zeit hat den Nazis eine Gebiet zuzuweisen.

Momentan würden die Nazis an ihrem angemeldeten Auftaktort dem Zwingerteich sammeln dürfen. Jedoch ist noch eine Woche Zeit für die Stadt alternativen vorzulegen.

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